Allgemeines
Das Double Opt-In Verfahren muss immer direkt vom Empfänger (z.B. über ein Anmeldeformular auf Ihrer Website) ausgelöst werden. Eine nachträgliche Einholung der sogenannten Permission (Erlaubnis, Empfänger anschreiben zu dürfen) ist rechtlich nicht zulässig. Aus diesem Grund bieten wir auch keine Möglichkeit, Empfänger anzuschreiben und die Permission nachträglich einzuholen.
Beispiel
- Sie haben bereits über diverse Wege Adressen gesammelt, können jedoch keine explizite Einwilligung vorweisen, weil das Double Opt-In Verfahren bislang nicht angewendet wurde.
- Sie wollen eine einmalige Mail an diese Empfänger senden und dadurch nachträglich eine Permission einholen, indem Sie im Newsletter abfragen, wer künftig weitere Newsletter erhalten möchte.
- Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht zulässig. Wenn Sie keine Permission haben, stellt bereits diese einmalige Mail eine unzulässige Belästigung dar und Sie können dafür abgemahnt werden.