Grundsätzliches
E-Mailings dürfen ausschließlich an Empfänger versendet werden, die ihre Einwilligung hierzu im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erteilt haben (Opt-In). Sie dürfen demnach nur Empfänger anschreiben, von denen Sie eine ausdrückliche Einwilligung erhalten haben.
Ausdrückliche Einwilligung
Sie können explizit nachweisen, dass Ihnen der Empfänger erlaubt hat, Newsletter an ihn zu senden. Diese Erlaubnis können Sie beispielsweise über das Double Opt-In Verfahren erhalten haben.
Darf ich gekaufte E-Mail Adressen anschreiben?
Nein! Beim Kauf von E-Mail Adressen geht die Erlaubnis (Permission), einem Empfänger Newsletter zusenden zu dürfen, nicht auf Sie über.
Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung jedweder Art. Alle Angaben sind unsere persönlichen Meinungen und nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.